Die MG Bisamberg informiert, dass der Gemeinderat beabsichtigt, für das Gemeindegebiet der Katastralgemeinden Bisamberg und Klein-Engersdorf den Bebauungsplan (24. Änderung) sowie die Bebauungsbestimmungen abzuändern.
In den Bebauungsvorschriften werden zusätzliche Bestimmungen für eine zukunftsorientierte, „klimafitte“ Siedlungsentwicklung aufgenommen.
Durch die Anpassung der Bebauungsvorschriften und der Bebauungsbestimmungen soll eine geordnete bauliche Entwicklung unter Berücksichtigung der bestehenden Bebauung bzw. des baulichen Umfeldes sichergestellt werden.
Der Entwurf der Änderungen wird gemäß § 33 Abs. 1 NÖ Raumordnungsgesetz 2014 LGBl. Nr. 3/2015 i.d.g.F. durch sechs Wochen, das ist in der Zeit
vom 11. August 2025 bis 22. September 2025 im Gemeindeamt während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht aufgelegt.
Amtsstunden:
- Montag 8:00 – 12:00 Uhr
- Dienstag 8:00 – 18:00 Uhr
- Mittwoch 8:00 – 12:00 Uhr
- Donnerstag 8:00 – 12:00 Uhr
- Freitag 8:00 – 12:00 Uhr
Sollte eine Beratung durch einen mit der Sachlage vertrauten Mitarbeiter des Bauamtes gewünscht sein, ist dies nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung (Tel.Nr. 02262/62000-220) möglich.
Gemäß § 33 Abs. 1 ist jedermann berechtigt, innerhalb der Auflegungsfrist zu den vorliegenden Entwürfen der Änderungen des Bebauungsplanes schriftlich Stellung zu nehmen.
Bei der endgültigen Beschlussfassung durch den Gemeinderat werden rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen in Erwägung gezogen. Der Verfasser einer Stellungnahme hat keinen Rechtsanspruch auf deren Berücksichtigung.