Sollte Ihr Anliegen bei unten angeführten Punkten nicht dabei sein, finden sie detaillierte Informationen unter: https://www.oesterreich.gv.at/themen/bauen_wohnen_und_umwelt/bauen.html oder wenden Sie sich bitte an bauamt@bisamberg.at
Weitere Informationen entnehmen Sie außerdem folgenden Links:
Link zur NÖ Bauordnung 2014
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrNO&Gesetzesnummer=20001079
Link zur NÖ Bautechnikverordnung 2014
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrNO&Gesetzesnummer=20001081
Bau eines Pools/Schwimmteichs
Errichtung einer Gartenhütte
Installation einer PV-Anlage
Installation einer Klimaanlage
Aufstellung einer Wärmepumpe
Flächenwidmungsplan
Aufstellung einer Schuttmulde
Bauarbeiten auf oder neben der Straße
Gehsteigbetreuung
Hausnummerntafeln
Donaugraben – Infos
Aufschließungsabgabe
Grundstücksauskunft
Mieten
Grundsteuer
Hausbauförderungen
Info für künftige Bauherren: der BAUORDNER
Benötigte Unterlagen für eine Fertigstellung
Errichtung einer Gartenhütte
Die erste Hütte auf einem bebauten Grundstück bis 10 m² überbaute Fläche (inkl. Dachüberstand!) ist meldefrei; höchster Punkt max. 3 m
Details entnehmen Sie Nö BauO § 17 Z8
Flächenwidmungsplan
Anfragen zum Flächenwidmungsplan unter Angabe der Parzelle bzw. der Adresse per E-Mail an bauamt@bisamberg.at
Aufstellung einer Schuttmulde
Antrag mind. 2 Wochen im Vorhinein an bauamt@bisamberg.at
Nötige Inhalte: Maßstäbliche Skizze mit Flächenbedarf, Mobilnummer Verantwortlicher, Zeitraum.
Benötigt wird Absicherungsmaterial (Blinkleuchte, Leitbaken, Verkehrszeichen, …)
Bauarbeiten auf oder neben der Straße
Antrag mind. 2 Wochen im Vorhinein an bauamt@bisamberg.at.
Antragsbeilagen bzw. Info: maßstäbliche Skizze mit eingezeichneten Arbeitsbereich, Dauer der Arbeiten, Mobilnummer Kontaktperson
Gehsteigbetreuung
Gehsteig ist lt. StVO §93 vom Anrainer zw. 06:00 und 22:00 Uhr zu betreuen (Sauberhaltung, freihalten von Eis- u. Schnee)
Gibt es keinen Gehsteig, ist der Straßenrand in der Breite von 1 m zu säubern und bestreuen.
Schneeräumung: Gute Nachbarschaft & Miteinander
Ebenso ist der Gehsteig zur sicheren Nutzung gemäß § 91 Abs. 1 in der gesamten Breite frei von überhängendem Bewuchs aus Privatgrundstücken entlang der Grundgrenze zu halten.
Hausnummerntafeln
Grundsätzlich kann jeder seine Tafel nach eigenen Wünschen kaufen und montieren.
Gerne kann eine Standardtafel über die Gemeinde geordert werden: bauamt@bisamberg.at
Derzeitige Kosten: EUR 61,-
(Stand November 2020, Preisänderungen vorbehalten)
Donaugraben – Infos
Grundsätzlich sind am Donaugraben keinerlei Veränderungen vorzunehmen. Bezüglich Bepflanzung und Pflege des Bewuchses kann der Donaugrabenverband Auskunft erteilen:
Kontakt:
MG Harmannsdorf
Kirchengasse 11, 2111 Harmannsdorf
Telefon: +43 2264 7500
Wann wird am Donaugraben gemäht?
Es gibt fixe Intervalle unter Berücksichtigung von Fauna und Flora
Aufschließungsabgabe
Die Aufschließungsabgabe ist eine einmalig zu entrichtende, ausschließliche Gemeindeabgabe und dient dem Ausbau der Fahrbahn, des Gehsteiges, der Oberflächenentwässerung und der Beleuchtung der Straße. Die Abgabentatbestände sowie die gesetzliche Regelung sind dem § 38 der NÖ Bauordnung zu entnehmen.
Aufschließungsabgabe = Wurzel aus Grundstücksfläche im Bauland x Bauklassenkoeffizient x Einheitssatz
Bauklassenkoeffizient:
- 1,0 bei Bauklasse I
- 1,25 bei bei Bauklasse II
Einheitssatz: derzeit EUR 900,-
Der Anlassfall für die Vorschreibung der Aufschließungsabgabe entsteht spätestens bei der erstmaligen Bebauung eines Grundstückes.
Einheitssatz Bisamberg EUR 900,-
Grundstücksauskunft
Die MG Bisamberg hat keine Grundstücke verfügbar, diese sind in privatem Eigentum. Über Verkäufe wird die MG äußerst selten bis GAR NICHT informiert. Eher über Immobilienmakler, Immobilienmarkt im Internet oder Anzeigen in den lokalen Medien
Eigentümer einer Liegenschaft ist nur, wer im Grundbuch aufscheint. Auskünfte betreffend Kontaktdaten nur über Grundbuch (Landesgericht Korneuburg)
Grundstückspreise: auf diese hat die MG Bisamberg keinen Einfluss, ist vom Immobilienmarkt bestimmt.
Aufgrund der noch ausreichenden Baulandreserven sind derzeit keine neuen Baulandwidmungen vorgesehen.
Mieten
Für Auskünfte, Vergabe gemeindeeigener Wohnungen Parkplätze/Garage: bisamberg@bisamberg.at
Für Vorschreibung Miete und Betriebskostenabrechnung: buchhaltung@bisamberg.at
Grundsteuer
Fälligkeit: quartalsweise 15.02., 15.05., 15.08. 15.11.
Für Infos zur Vorschreibung: buchhaltung@bisamberg.at
Hausbauförderungen
Wohnbauförderung Land NÖ: www.noe.gv.at
Info für künftige Bauherren: der BAUORDNER
Der neue NÖ Bauordner hilft Ihnen bei: Auswahl des Grundstücks, gewünschter Bauweise Ihres Traumhauses, Energiestandard, Finanzierung Ihres Bauvorhabens und vielem mehr.
Holen Sie sich den NÖ Bauordner kostenlos in Ihrem Gemeindeamt (für nähere Infos und online-Bestellung bitte folgenden Link anklicken): www.energieberatung-noe.at/bauordner
Benötigte Unterlagen für eine Fertigstellung
Es sind die Fertigstellungsanzeige des Bauwerbers und die Bescheinigung des Bauführers vorzulegen. Sollten darüber hinaus weitere Bescheinigungen oder Befunde vorzulegen sein, sind diese im bautechnischen Gutachten, das ein Teil des Baubewilligungsbescheides ist, aufgelistet.