
Unterschiedliche Werbemöglichkeiten und Tarife
Gebrauchsabgabe
Gesetzliche Grundlage
NÖ Gebrauchsabgabegesetz 1973, LGBl. 3700-4
Allgemeines
Die Gebrauchsabgabe ist eine Gemeindeabgabe, die entweder einmalig oder jährlich eingehoben wird. Die Form und die Höhe richten sich je nach Bestandteil und Tarif laut diesem Gesetz.
Fälligkeit: jährlich
Einmalige Gebrauchsabgabe:
- Lagerung von Baustoffen, Schutt, Baugeräten und dergleichen
- Auflegen schmalspuriger Gleise für Materialbahnen und dergleichen
- Aufstellen von Schaukeln und Karussellbetrieben
- Wanderunternehmen (Zirkus und dergleichen)
- Verkleidung der Schauflächen von Häusern und Geschäftslokalen zu Werbezwecken bei besonderen Anlässen
Jahresabgabe:
- Stufen, Radabweiser außerhalb des Sockelvorsprunges
- Licht-, Luft-, Füll- und Kohleeinwurfschächte außerhalb des Sockelvorsprunges
- ständig angebrachte Fahnenstangen
- Kanal-, Wasser- und Gasleitungen mit Ausnahme der Hausanschlüsse
- ober- und unterirdische Draht-, Kabel- oder sonstige Leitungssysteme mit Ausnahme der Hausanschlüsse
- Masten aller Art
- Stützmauern, Gebäudesockel, Pfeiler, Risalite, Tormauerungen, Säulen und Pfeiler, Erker, Abschlussterrassen, Balkone, Wetterschutz- und Vordächer, sofern sie mindestens 15 cm über die Straßenfluchtlinie vorspringen
- gedeckte Vorbauten, Kioske
- schmalspurige Einfahrtsgleise auf dem Gehsteig, die nicht dem öffentlichen Verkehr dienen
- normalspurige Schleppgleise
- Ladenvorbauten mit oder ohne Sonnenschutzplache, portalartige Verkleidungen
- Schaukästen zur Kundenwerbung, die an Mauern und Zäunen angebracht sind
- Flachschilder, Firmenschilder, Schautafeln, Ankündigungen, Geschäftsbezeichnungen
- Ankündigungstafeln, Steckschilder, Lichtreklame
- Vorgärten
- Automaten
- Fahrradständer
- mobile Verkaufsstände (Fiaker, Einspänner, Taxi)
- Tankstellen
Weitere Infos unter bauamt@bisamberg.at
Allgemeine Hinweise
Das Aufstellen eines Containers auf öffentlichen Straßen/Flächen ist anmeldepflichtig: bauamt@bisamberg.at
Eine Genehmigung für die Benutzung öffentlicher Landesstraßen erteilt die BH Korneuburg: post.bhko@noel.gv.at
Dies gilt für folgende Straßen:
- Bisamberger Hauptstraße/Josef-Dabsch-Straße (L33)
- Klein-Engersdorfer Hauptstraße (L12)
- Korneuburger Straße (1119)