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Aktuelle Waldbrandverordnung 2023

Achtung Waldbrandgefahr!

8 von 10 Waldbränden werden von Menschen ausgelöst!

Aufgrund des Klimawandels kommt es auch in Österreich immer häufiger zu Waldbränden. 8 von 10 Waldbränden werden leider von Menschen verursacht. Zündquellen sind sehr oft weggeworfene Zigaretten. Aus diesem Grund hat des Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (BML) das Aktionsprogramm „Brennpunkt Wald“ erarbeitet.

An heißen Sommertagen lässt es sich gerade im Wald gut aushalten und viele verbringen ihre Freizeit in den österreichischen Wäldern. Obwohl der Wald viele Eigentümer:innen hat, dürfen sich alle zu Erholungszwecken dort aufhalten. Die Besucher:innen können im Wald wandern, spielen, laufen, sich erholen und Landschaft und Natur genießen. Allerdings müssen sich die Waldbesucher:innen an gewisse „Regeln“ halten, die auch im Forstgesetz verankert sind.

Waldbrände in Österreich haben eine Reihe negativer Auswirkungen. Sie zerstören Erholungsgebiete, verringern die Schutzfunktion von Bergwäldern, reduzieren die Produktivität durch verstärkte Bodenerosion, führen zu einer Gefährdung von Mensch und Infrastruktur und verursachen enorme Kosten bei der Brandbekämpfung sowie Wiederherstellung natürlicher Ökosystemleistungen.

Das Aktionsprogramm „Brennpunkt Wald“ des BML enthält fünf einfache Verhaltensregeln und Präventivmaßnahmen, um Waldbränden vorzubeugen. Dafür stellt der Waldfonds 11 Mio. Euro bereit. Es können zum Beispiel Löschteiche gebaut, spezielle Feuerwehrausrüstung angeschafft oder Drohnen angekauft werden. Die Waldbrandgefahr ist vor allem in trockenen Waldgebieten sehr hoch.

5 Regeln bei Waldbrandgefahr! So verhalten Sie sich richtig:

  1. Im Wald nicht rauchen.
  2. Kein Feuer im Wald entzünden.
  3. Vorsicht beim Umgang mit Brauchtumsfeuern und Feuerwerk.
  4. Verbote bei Waldbrandgefahr beachten.
  5. Waldbrände sofort der Feuerwehr (122) melden.

 Nähere Informationen zum Aktionsprogramm „Brennpunkt Wald“ unter: www.bml.gv.at/waldbrand
C.TAUCHER (Quelle: BML, Entgeltliche Einschaltung)

Waldbrandverordnung 2023
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