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Beantragung der „Geräte-Retter-Prämie“ ab jetzt möglich

Gefördert werden beispielsweise Waschmaschinen, Kühlgeräte, Kaffeemaschinen, Staubsauger oder auch Akkuschrauber. Außerdem wird die Reparatur von Geräten für die Krankenpflege wie Rollstühle, Pflegebetten, Beatmungsgeräte und Blutdruckmessgeräte unterstützt.

Der Fördersatz beträgt 50 Prozent der Reparaturkosten, maximal 130 Euro. Kostenvoranschläge werden mit bis zu 30 Euro unterstützt. Die Abwicklung der Prämie erfolgt digital.

Vorgängermodell der „Geräte-Retter-Prämie“ war bis zum Mai des Vorjahres der Reparaturbonus. Im Gegensatz zu damals wird die Reparatur von Fahrrädern inklusive E-Bikes, Handys und Luxus-, Wellness- oder Unterhaltungsgeräten nun nicht mehr gefördert.

Sich detailierter informieren und den Geräte-Retter-Bonus erstellen kann man unter: www.geräte-retter-prämie.at

Quelle: orf.at