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Besseres Miteinander durch Hundekot-Entsorgung

In letzter Zeit häufen sich leider wieder berechtigte Beschwerden verärgerter MitbürgerInnen, weil Hunde ihre Geschäfte auf öffentlichen Plätzen verrichten, an denen es nicht erlaubt ist, oder weil Hundebesitzer nicht ihrer Pflicht nachkommen den Kot ihres vierbeinigen Begleiters zu entsorgen!

Außerdem werden vermehrt freilaufende Hunde auf den Feldern neben dem Berndl Bad gesichtet – diese Grünflächen und teils bestellten Felder befinden sich in Privatbesitz und dienen auch unserer Lebensmittelversorgung, was bitte zu bedenken ist.
Da sich in diesem Gebiet auch Rehwild angesiedelt hat, wird hier um besondere Achtsamkeit gebeten!

An öffentlichen Orten im Ortsbereich müssen Hunde laut Paragraph §8 des NÖ Hundehaltegesetzes mit Maulkorb ODER an der Leine geführt werden. (Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential müssen an öffentlichen Orten im Ortsbereich immer mit Maulkorb UND an der Leine geführt werden).

Bitte nehmen Sie als Hundebesitzer Rücksicht – ein besseres Miteinander wäre durch nur 4 einfache Schritte möglich:

 

Genauere Informationen zur rücksichtsvollen Hundehaltung finden Sie auch in diesem Überblick über das NÖ Hundehaltegesetz:

Hundehaltegesetz Tafel final
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