Die Marktgemeinde Bisamberg gewährt auch für die Heizperiode 2026/27 einen einmaligen Heizkostenzuschuss in Höhe von 200 Euro. Die Förderung richtet sich an Bürgerinnen und Bürger, die die allgemeinen Richtlinien für den NÖ Heizkostenzuschuss erfüllen.
Wer kann einen Antrag stellen?
- Hauptwohnsitz in Bisamberg
- Führung eines eigenen Haushalts
- Monatliche Bruttoeinkünfte innerhalb der geltenden Einkommensgrenzen:
| Einkommensgrenze | |
|---|---|
| Alleinstehende | 1.308,39 Euro |
| Ehepaare/Lebensgemeinschaften | 2.064,12 Euro |
Für Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem ALVG, Kinderbetreuungsgeld etc. gelten höhere Grenzen: 1.526,46 Euro für Alleinstehende bzw. 2.408,14 Euro für Paare.
Antragstellung: Der Antrag kann von 1. Oktober 2026 bis spätestens 31. März 2027 beim Gemeindeamt Bisamberg eingebracht werden.
Hier gehts zum ANMELDEFORMULAR
Richtlinien:
Heizkostenzuschuss_2026-2027