Am Sonntag, den 9. Juni 2024, findet die Wahl zum Europäischen Parlament statt.
Zur Teilnahme an der Europawahl (aktives Wahlrecht) sind Sie berechtigt, wenn Sie:
- am Wahltag , den 9. Juni 2024 mindestens 16 Jahre alt sind (das heißt, Sie feiern spätestens an diesem Tag Ihren 16. Geburtstag),
- die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder Unionsbürger:in mit Hauptwohnsitz in Österreich sind,
- am Stichtag, den 26. März 2024, in der Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind und
- keine Wahlausschlüsse aufgrund einer gerichtlichen Verurteilung vorliegen.
Die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis findet vom 19.04. bis zum 25.04.2024 statt, ausgenommen Samstag und Sonntag. Innerhalb dieser Einsichtsfrist kann jede/jeder Unionsbürger:in bei der genannten Amtsstelle die Aufnahme eines/einer Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis oder die Streichung einer/eines nicht Wahlberechtigten daraus verlangen.
FAQs zur Europawahl in Österreich
Kundmachung über die Auflegung des Wählerverzeichnisses:
KM Auflegung Wählerverzeichnis