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Infos zur Europawahl 2024

Am Sonntag, den 9. Juni 2024, findet die Wahl zum Europäischen Parlament statt.

Zur Teilnahme an der Europawahl (aktives Wahlrecht) sind Sie berechtigt, wenn Sie:

  • am Wahltag , den 9. Juni 2024 mindestens 16 Jahre alt sind (das heißt, Sie feiern spätestens an diesem Tag Ihren 16. Geburtstag),
  • die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder Unionsbürger:in mit Hauptwohnsitz in Österreich sind,
  • am Stichtag, den 26. März 2024, in der Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind und
  • keine Wahlausschlüsse aufgrund einer gerichtlichen Verurteilung vorliegen.

Die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis findet vom 19.04. bis zum 25.04.2024 statt, ausgenommen Samstag und Sonntag. Innerhalb dieser Einsichtsfrist kann jede/jeder Unionsbürger:in bei der genannten Amtsstelle die Aufnahme eines/einer Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis oder die Streichung einer/eines nicht Wahlberechtigten daraus verlangen.

FAQs zur Europawahl in Österreich

Kundmachung über die Auflegung des Wählerverzeichnisses:

KM Auflegung Wählerverzeichnis
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