Anstelle mit dem Elterntaxi in die Schule gebracht zu werden, soll mehr aktive Mobilität im Alltag in Bisamberg Einzug halten.
Denn tägliche Bewegung sind unter anderem für Gesundheit und Lernerfolge wichtig. Das gemeinsam mit der LEADER Region Weinviertel und dem Möbilitätsmanagment NÖ gestartete Projekt soll die selbstständige Mobilität der Schulkinder fördern und die Kosten werden von 9 beteiligten Gemeinden gemeinsam getragen.
Die Rollerabstellanlagen werden in den nächsten Tagen bei den Bildungseinrichtungen aller teilnehmenden Gemeinden, rechtzeitig zum Frühlingsanfang – und damit zum Beginn der Rollersaison – montiert.
Richtiges Verhalten mit dem Tretroller
Die Regeln fürs Rollerfahren sind jedoch nicht allen ganz klar. Nach § 24 StVO werden Tretroller ebenso wie Rollstühle, Kinderfahrräder und Kinderwagen den „besonderen Fortbewegungsmitteln“ zugeordnet und sind damit keine Fahrzeuge im Sinne der Straßenverkehrsordnung. Als solche dürfen nicht motorisierte Roller auf Gehwegen und in Fußgängerzonen genutzt werden. Grundsätzliche Rücksichtnahme auf Fußgänger ist dabei oberste Voraussetzung. Für die eigene Sicherheit ist auf Sichtbarkeit zu achten und helle Kleidung zu tragen. Auch festes Schuhwerk ist beim Rollern von Vorteil. Für eine gute Balance ist es am besten den Lenker auf Bauchhöhe einzustellen.
Beim Tretrollerfahren besteht laut Gesetzgeber keine Helmpflicht. Dennoch ist es ratsam einen Helm zu tragen, da dieser bei Stürzen die Gefahr von Kopfverletzungen erheblich reduziert. Denn Gefahrensituationen im Straßenverkehr wie unübersichtliche Straßenkreuzungen, zu hohe Geschwindigkeit, nasse oder verschmutzte Fahrbahnbeläge und starkes Gefälle gibt es im Alltag immer wieder.
