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NÖ: Beihilfen für unverschuldet in Not geratene, behinderte oder sonst bedürftige Personen

Unverschuldet in Not geratene, behinderte oder sonst bedürftige Personen, minderjährige Waisen, schwer Augenkranke und Blinde, Lungenkranke, kranke minderjährige Mädchen oder geistig behinderte Frauen können bei der Abteilung Finanzen um Beihilfen ansuchen.
Eine Beihilfe kann einmalig pro Jahr beantragt werden.
Die Abteilung Finanzen prüft die individuellen Fördervoraussetzungen und gewährt – bei positiver Prüfung – die entsprechende Beihilfe.
Die Mittel kommen aus einer gemeinnützigen NÖ Beihilfenstiftung.

NÖ Beihilfenstiftungen:
Für eine Beihilfe aus einer gemeinnützigen Stiftung (im Konkreten der Sigmund Weinberger-Stiftung für Augenkranke und Blinde, der Konstantin C. Panadi’schen Stiftung für Augenkranke und Blinde, der Irma Leistler’schen Stiftung für Mädchen aus Niederösterreich, der Josef Prokop junior-Stiftung für Lungenkranke, der Josef Schönwald Ritter von Bingenheim-Waisenstiftung für öffentlich Bedienstete aus Niederösterreich und Wien, der Stiftung Waisenhaus, der Dr. Josef Hyrtl-Waisenstiftung, der Allgemeinen Armenstiftung für Niederösterreich und der Georg und Leopoldine Gubinger-Stiftung) müssen die Antragstellerinnen und Antragsteller

  • unverschuldet in Not geratene, behinderte oder sonst bedürftige Personen, minderjährige Waisen, schwer Augenkranke und Blinde, Lungenkranke, kranke minderjährige Mädchen oder geistig behinderte Frauen sein,
  • bedürftig sein,
  • die österreichische Staatsbürgerschaft haben,
  • ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich oder Wien haben.

Eine Einreichung ist jederzeit möglich!

Die detaillierten Fördervoraussetzungen für eine Beihilfe finden Sie hier:
Richtlinien für die Vergabe von Beihilfen an Waisen
Richtlinien für die Vergabe von Beihilfen an Kranke
Richtlinie für die Vergabe von Beihilfen an Arme

Das Beihilfeansuchen gibt es hier zum Download

 

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