Unverschuldet in Not geratene, behinderte oder sonst bedürftige Personen, minderjährige Waisen, 
schwer Augenkranke und Blinde, Lungenkranke, kranke minderjährige Mädchen oder geistig behinderte Frauen können bei der Abteilung Finanzen um Beihilfen ansuchen.
Eine Beihilfe kann einmalig pro Jahr beantragt werden. Die Abteilung Finanzen prüft die individuellen Fördervoraussetzungen und gewährt – bei positiver Prüfung – die entsprechende Beihilfe.
Die Mittel kommen aus einer gemeinnützigen NÖ Beihilfenstiftung.
Antragstellerinnen und Antragsteller müssen
- unverschuldet in Not geratene, behinderte oder sonst bedürftige Personen,
minderjährige Waisen, schwer Augenkranke und Blinde, Lungenkranke,
kranke minderjährige Mädchen oder geistig behinderte Frauen sein - bedürftig sein
- die österreichische Staatsbürgerschaft haben
- ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich oder Wien haben
Eine Einreichung ist jederzeit möglich. Weitere Infos unter www.noe.gv.at/noe/Stipendien-Beihilfen/Beihilfen
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