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Sicheres Wohnen

Das eigene Heim ist für jeden ein besonderer Rückzugsort. Damit das Zuhause jetzt im Herbst gerade in der Dämmerungszeit vor ungebetenen Gästen geschützt ist, kann dieses mit einfachen Maßnahmen besser gesichert werden. Zudem trägt das Land Niederösterreich mit der Förderung „Sicheres Wohnen“ wesentlich dazu bei, Eigenheime und Wohnungen einbruchssicherer zu machen.

Seit dem Jahr 2006 unterstützt das Land Niederösterreich im Rahmen der Aktion „Sicheres Wohnen“ Investitionen in die Sicherheit der Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher. Rund 90.000 Haushalte haben in den vergangenen 17 Jahren die Möglichkeit genutzt und sich finanzielle Unterstützung gesichert. Das Bundesland Niederösterreich hat bis zum heutigen Tag mehr als 60 Millionen Euro in die Hand genommen, um das Sicherheitsgefühl der Landsleute zu stärken. Damit wurde insgesamt ein Gesamtinvestitionsvolumen von rund 210 Millionen Euro ausgelöst.

Es werden Sicherheitsmaßnahmen mit einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss für Sicherheitseingangstüren ab der Widerstandsklasse 3 unterstützt. Dafür gibt es eine Förderung von 30 Prozent der anerkannten Investitionskosten bis zu maximal 1.000 Euro. Dabei wird der mechanische Sicherheitsschutz mit dem Einbau von speziell klassifizierten und genormten Sicherheitstüren in Mehrfamilienhäusern, Einfamilienhäusern und Reihenhäusern finanziell unterstützt. Ebenfalls werden der elektronische Sicherheitsschutz mit dem Einbau einer Alarmanlage in Wohnungen oder in Einfamilien- oder Reihenhäusern mit 30 Prozent der Kosten bis zu maximal 1.000 Euro gefördert. In Summe können sich Familien bis zu 2.000 Euro für die Sicherheit in ihrem zu Hause sichern. Der Förderzeitraum läuft bis 31. Dezember 2023.

Dank der Förderungsmaßnahmen durch das Land Niederösterreich ist es bei rund der Hälfte der Einbrüche nur bei einem Versuch geblieben und die Täter konnten nicht in die Privatsphäre eindringen. Auch der Einsatz von Zeitschaltuhren und Bewegungsmeldern sei wichtig, um Einbrüche zu verhindern. Generell könne ein Eigentumsverzeichnis für Wertgegenstände angelegt werden. Das Verzeichnis helfe im Falle eines Diebstahles bei der Fahndung und bei der Zuordnung von sichergestellten Gegenständen.

– C.TAUCHER (Quelle: Wohnbau NÖ, Entgeltliche Einschaltung)

 

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