Kastrationspflicht für alle Freigängerkatzen!
Gemäß Anlage 1 Pkt. 2 Abs. 10 der 2. Tierhaltungsverordnung sind Katzen mit Zugang ins Freie von einem Tierarzt kastrieren zu lassen. Dies gilt auch für Katzen und Kater, die auf einem Bauernhof gehalten werden. Einzige Ausnahme sind nur Tiere, die zur kontrollierten Zucht verwendet werden, sie unterliegen nicht der Kastrationspflicht.
Wer die Kastrationspflicht nicht einhält, riskiert Geldstrafen bis € 3.750, im Wiederholungsfall bis € 7.500. Streunerkatzen sind verwilderte Hauskatzen, die ohne Menschenkontakt aufgewachsen sind und deswegen extrem scheu sind (nicht zu verwechseln mit Freigängerkatzen).
Die Ausbreitung von Streunerpopulationen in manchen Regionen nimmt rasant zu, trotz großer Anstrengungen und Investitionen von Tierschutzvereinen, Gemeinden und Land in Kastrationsprojekte. Das Leid der Streuner bleibt meist unsichtbar und ist eines der größten unbemerkten Tierschutzprobleme.
Nur die flächendeckende Streunerkastration in Kombination mit der Kastration von Freigängerkatzen aus Privathaushalten kann langfristig zum Sinken der
Populationen führen.
Bei fehlender medizinischer Versorgung, Unterernährung sowie Kälte und Nässe im Winter liegt die durchschnittliche Lebenserwartung von Streunerkatzen bei max. 4-5 Jahren. Sie vermehren sich trotzdem und geben ihre Schwäche, Krankheiten und Infektionen an die nächste Generation weiter. Viele sterben
frühzeitig und qualvoll.
KASTRATION IST DIE LÖSUNG: Katzen sind ab 6 Monaten geschlechtsreif, vermehren sich 2-3x pro Jahr und bekommen jeweils 4-6 Kitten. So werden in rasanter Geschwindigkeit explosionsartig Unmengen an Katzen geboren und ein Kreislauf des Tierleids entsteht.
Aus einem einzigen Katzenpaar können rein rechnerisch nach fünf Jahren bis zu 13.000 Nachkommen entstehen.
Eine hochverschärfte Situation entsteht und Katzenelend und Krankheiten breiten sich rasch immer weiter aus: Immunschwäche, Infektionskrankheiten, Katzenschnupfen, Katzenseuche, Augenentzündungen oder Wurmbefall sind nur einige Probleme von Streunerkatzen.
Unkastrierte Kater durchstreifen große Territorien und sind vielen Gefahren ausgesetzt: Verkehrsunfälle, Jagdabschüsse, Verletzungen durch Kämpfe usw. kommen oft vor. Die Häufigkeit von Revierkämpfen bei Katern sowie die Rolligkeit bei Katzen wird durch die Kastration stark minimiert.
WERDEN SIE SELBST AKTIV! So machen Sie alles richtig:
- Kastrieren Sie Ihre eigenen Katzen und Kater!
- Streunerkatzen haben keinen Tierhalter. Sie gehören niemandem und daher kann niemand zur Kastration dieser Tiere verpflichtet werden.
Eine freiwillige Unterstützung beim Kastrationsprojekt wird jedoch ausdrücklich begrüßt. Dadurch können die ungewollte Vermehrung der Streunertiere und die damit verbundenen Probleme verhindert werden: Werden Sie selbst aktiv: FANGEN-KASTRIEREN-ZURÜCKBRINGEN
Das Einfangen der Streuner erfolgt mittels Lebendfallen, wobei mindestens 2 Stück bei jeder Bezirkshauptmannschaft entliehen werden können. Nach erfolgter Kastration beim Tierarzt werden die Tiere wieder dort freigelassen, wo sie eingefangen wurden. Weitere Informationen dazu finden Sie auch auf Katzenhaltung – Land Niederösterreich - Streunerkatzen gehören nicht ins Tierheim!
Eine Vermittlung von Streunertieren ist nicht zulässig!
PRIVATPERSONEN DÜRFEN KATZEN UNTER 6 MONATEN NICHT ZUM KAUF ODER ZUR ABGABE ANBIETEN
- Bieten Sie keine Tiere unerlaubt öffentlich an. Sie riskieren sonst Geldstrafen bis € 3.750, im Wiederholungsfall bis € 7.500.
- Beachten Sie, dass Online-Käufe über nicht registrierte Züchterinnen und Käufe über den Straßenhandel illegal sind und ebenfalls strafrechtlich verfolgt werden.
Geben Sie bestenfalls Tieren aus dem Tierschutz ein Zuhause.